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Der Preis für ein Gutachten / Stellungnahme oder eine andere Leistung des Sachverständigen ist i.d.R. vom Zeitaufwand abhängig. Bei Bewertungen finden die Sätze nach dem
Justitzvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) Anwendung.
Bei Verkehrswertermittlungen von bebauten Grundstücken ist der Wert der Immobilie maßgeblich. Hier wird in Anhalt an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet.
Wobei sich der Preis des Gutachtens aus dem Grundhonorar je nach Höhe des errechneten Wertes für das Bewertungsobjekt zuzüglich der Aufwandsentschädigung und der Mehrwertsteuer zusammensetzt. |
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| Honorar nach Zeitaufwand |
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| Die Vergütung des Sachverständigen setzt sich zusammen aus: |
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| Leistungsentschädigung: |
Aktenstudium, Fahrzeiten, Ortstermin / Außenaufnahmen,
Berechnung / Planung, Entwurf / Ausarbeitung des Gutachtens,
Überarbeitung / Durchsicht des Gutachten |
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| Aufwandsentschädigung: |
Schreibauslagen für die Reinschrift, Abschriften / Ablichtungen für die
Arbeitsunterlagen, Fahrt- und Reisekosten, Sonstige Aufwendungen
(wie Telefon, Porto, Katasterkarte und dgl.) |
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Mehrwertsteuer: |
In gesetzlicher Höhe von derzeit 19% |
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Die Erstberatung bis zu einem Zeitaufwand von einer Stunde ist gratis. Dazu zählen:
- Sondierung Ihres Problems,
- Feststellung der benötigten Unterlagen,
- Abstimmung der weiteren Vorgehensweise
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir erstellen Ihnen gern ein verbindliches Angebot. |
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